Schon im Jahr 2000 legte die Stadt Altdorf für den Bebauungs- und Grünordnungsplan 12b sehr fortschrittlich fest, dass in diesem Gebiet („An der Südtangente“) flache Garagendächer dauerhaft zu begrünen sind.
Nur leider interessiert das niemanden, anders ist nicht zu erklären, dass dort praktisch kein Garagendach grün ist. Bei Gewerbegebäuden geht der Plan sogar noch weiter. In Abschnitt C 10.4 steht:
C 10.4 Dach- und Fassadenbegrünung
Flachdächer sollen mit geeigneten Wildpflanzen (z.B. Gräser, Kräuter und Stauden) extensiv begrünt werden. Die Substratschicht darf 8,0 cm nicht unterschreiten.
Ungegliederte, großflächige Fassaden sollen mit geeigneten Pflanzen (z.B. Efeu, Wilder Wein, Knöterich, Pfeifenwinde, Waldrebe o.ä.) begrünt werden.
Gibt es eine solche Begrünung irgendwo? Wieso wird nicht überprüft, ob die Vorgaben eingehalten werden? Und warum soll man als Bürger glauben, dass das bei neuen Gewerbegebieten wie z.B. in der Neumarkter Straße ggü. des Wertstoffhofs eingehalten wird?
Für eine Dachbegrünung gibt es viele gute Gründe. Gründächer speichern CO2, nehmen Regenwasser schnell auf und geben es nur langsam wieder ab, sind ein Lebensraum für viele Insekten, sind eine ökologische Wärmedämmung und verbessern das Mikroklima. Wir sollten darauf bestehen, dass diese Vorgaben eingehalten werden und bei neuen Bebauungsplänen (z.B. beim Wohngebiet Altdorf Nord!) mindestens in dieser Form vorgeschrieben und auch kontrolliert werden. Besonders bei öffentlichen Bauprojekten der Stadt sollten die Dächer begrünt werden, wenn möglich. Bei der neuen Sporthalle an der Grundschule wäre das großartig! Unsere Umwelt und unsere Kinder werden es uns danken!
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