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Graffiti-Areal: Wie sieht der „B-Plan Nr. 40“ genau aus? Und wie geht’s weiter?

78% der Altdorfer haben sich beim Bürgerentscheid für die Weiterverfolgung des Bebauungsplans Nr. 40 entschieden. Aber anscheinend kennen die meisten Bürger diesen Plan überhaupt nicht. Auf der Website der Stadt Altdorf werden die aktuell gültigen Bebauungspläne veröffentlicht. Eigentlich. Denn der „B-Plan Nr. 40“ fehlt hier erstaunlicherweise. Er wurde allerdings vom 29.02.2016 bis 30.03.2016 öffentlich ausgelegt und bei dieser Mitteilung findet man auch ein Exemplar: Bebauungsplan Nr. 40 „Zwischen der Neumarkter Straße und Baudergraben“. Leider wurde dieser Plan vor dem Bürgerentscheid wenig (nicht?) kommuniziert. Auch nicht auf altdorfonline.de, das ärgert mich nachträglich etwas.

Neben der festgelegten Baufläche (rote Baulinie im Bild) fällt vor allem dieser Punkt auf:

8. Erhaltungsbereich
Als baulicher Bestand soll der Kernbaukörper mit seiner gastronomischen Nutzung erhalten werden. Ebenso soll der Garten den Charakter des Biergartens erhalten und in eine sich anschließende Parkanlage einen fließenden Übergang anbieten.

Dieser Bebauungsplan ist allerdings von der Eigentümerin rechtlich angreifbar. Experten sprechen sogar von einer regelrechten „Enteignung“ des Grundstückseigentümers durch einen solchen Plan. D.h. die Stadt ist hier auf ein Entgegenkommen der Eigentümerin angewiesen oder muss das Grundstück evtl. selbst kaufen (und ggf. unter Auflagen weiterverkaufen), um das deutliche Votum aus dem Bürgerentscheid umzusetzen.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Thema wird im Stadtentwicklungsausschuss am 07.11.2017 behandelt. Parallel dazu wünscht sich Thomas Kramer (CSU Fraktionsvorsitzender), dass über die mögliche Nutzung des Areals auf breiter Basis diskutiert wird. Das wünsche ich mir auch. Inzwischen wurden einige Vorschläge gemacht, von Mehrgenerationentreff/-Café bis Kinderhort war schon vieles dabei. Gibt es weitere Ideen für die Nutzung dieser Fläche?

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