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Doch kein Industriegebiet gegenüber des Wertstoffhofs?

Eine Wende beim vergessenen Industriegebiet in der Neumarkter Straße gegenüber des Wertstoffhofs? Wie auch Der Bote berichtete, tauchte nach Jahrzehnten der vergessene Bebauungsplan Nr. 18 auf, der das Gebiet nördlich der Neumarkter Straße als Industriegebiet ausweist. Auf Druck der Bürger gab es eine rechtliche Überprüfung, die zu einem überraschenden Ergebnis kam.

Vor zwei Jahren entdeckte Bürgermeister Erich Odörfer laut Der Bote „beim Aufräumen“ einen Bebauungsplan Nr. 18, der Anfang der 70er Jahre erstellt wurde und dann verschwand. Es ist bedenklich, dass die Stadt keinen Überblick über vorhandene Bebauungspläne hat. Dass hier etwas vorhanden sein musste, lässt ja auch die schon existierende Bebauung erahnen. Dort steht u.a. ein Betonwerk und ein Autohaus, was ja offensichtlich auf ein Industriegebiet schließen lässt.

In diesem Frühjahr entdeckten Anwohner aus dem angrenzenden Oberpfalzviertel plötzlich neue Begrenzungspfosten und Vermessungsmaßnahmen mitten auf den Wiesen und Feldern. Erst daraufhin wurde das Thema publik. Es gab eine Ortsbegehung im Juni, bei der auch einige Stadträte anwesend waren. Die einhelligen und eindeutigen Aussagen waren, dass dieser Bebauungsplan nun mal rechtskräftig sei und eine Aufhebung oder Änderung nur mit erheblichen Schadensersatzzahlungen (im Millionenbereich!) an die Grundstückseigentümer möglich sei.

Erst auf Druck der Bürger wurde eine tiefergehende rechtliche Prüfung vorgenommen, die ergab, dass in §42 Abs. 3 BauGB eine Siebenjahresfrist enthalten ist, die bedeutet, dass wenn das Gebiet nicht innerhalb sieben Jahren bebaut wird, die Grundstückseigentümer bei einer Änderung/Aufhebung keine Schadensersatzansprüche mehr haben (gilt nicht für bereits bebaute Grundstücke, Quelle: Stadtblick Altdorf 11/2018). Der Bebauungsplan könnte also anders als ursprünglich kommuniziert relativ einfach per Stadtratsbeschluss ohne große Kosten für die Stadt aufgehoben oder geändert werden. Ein normaler Stadtrat kann so etwas tatsächlich kaum wissen, aber es ist erstaunlich, dass dieses Wissen auch in der Stadtverwaltung anscheinend nicht vorhanden war.

Gut, dass die Bürger vor der Bebauung des Gebiets Druck gemacht und Information verlangt haben, sonst wäre diese Option ausgeschieden. Ich persönlich bin der Meinung, dass an dieser Stelle ein Industrie- oder Gewerbegebiet wenig sinnvoll ist. Hauptgründe sind die schlechte Verkehrsanbindung über die „Rieger-Kreuzung“ und die Südumgehung und die Nähe zum Wohngebiet. Es gibt wesentlich geeignetere Flächen dafür, z.B. an der Nürnberger Straße an der Autobahnabfahrt. Hier sollte der Stadtrat dringend aufs Tempo drücken!

Ich schlage übrigens dringend vor, dass alle vorhandenen Bebauungspläne geprüft werden, ob diese Siebenjahresfrist eventuell bei weiteren Plänen greift und Handlungsspielräume für die Stadt eröffnet.

Aktuell wird übrigens der Flächennutzungsplan neu entworfen, in dem auch viele neue Wohn- und Gewerbegebiete sowie Umgehungsstraßen ausgewiesen werden. Die FDP Altdorf bietet dazu eine Informations- und Diskussionsveranstaltung am 08.11.2018 um 19 Uhr im Café Sport Bavaria an.

Foto: Google Maps und Oli Holstein

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